Cannabis im Unternehmen: Was muss ich als Unternehmer:in tun?

Cannabis auf der Betriebsfeier – Alles cool, oder was?

Seit einigen Jahren wird der Gebrauch von Cannabis heftig diskutiert. Legal? Nicht legal? Eine mörderische Droge oder einfach nur eine Alternative zum gewohnten Kaffee? Der Konsum von Cannabis oder „Gras“, „Shit“ oder „Haschisch“ ist seit 01. April 2024 in Deutschland legal, der Konsum von Cannabis ist für Erwachsene grundsätzlich erlaubt. Ein Aprilscherz? Nein, ein Bundesgesetz, das im Bundesgesetzblatt vom 27.03.2024 nachzulesen ist[1].

  • Wäre es nicht schön? Ein bisschen Stressabbau im anstrengenden Meeting? Kurz einen Joint geraucht und schon wird die Ansage der Führungskraft viel erträglicher? Und der Joint auf der Betriebsfeier? Gegen den kann doch schon gar nichts einzuwenden sein? (Quelle: Canva.com)

Wird neben Cocktails, Bier, Kaffee und Zigaretten wird bei der nächsten Betriebsfeier auch ein Joint geraucht? 

„Droge” als Begriff wurde ursprünglich für Materialien, die zur Herstellung von Medikamenten oder Stimulanzien benötigt wurden. Im Namen „Drogerie” taucht dies im Alltag noch auf, sind dies neben den Apotheken Geschäfte, die Produkte wie Tees, Salben oder alkoholische Lösungen anbieten. In der heutigen Zeit werden „Drogen” hauptsächlich im Zusammenhang mit sogenannten Betäubungs- oder Rauschmitteln in Verbindung gebracht. Dazu zählen Alkohol, Nikotin und Koffein genauso wie Cannabis. Allein deren gesellschaftliche Akzeptanz ist unterschiedlich, denn gerade bei der gängigen Droge Alkohol ist laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereits der erste Tropfen Alkohol schädlich[2].

Auf der anderen Seite wirkt Alkohol entspannend und beruhigend.  Auch Cannabis wird diese Stress-reduzierende Wirkung attestiert[3] und damit eine direkte Wirkung auf das Gehirn[4].

Was ist bei Cannabis anders?

Dr. Reinhard Künzl, ehemaliger Richter am Landesarbeitsgericht München, stellt in einem Interview mit der ifb-Redaktion im April 2024 klar, dass der Konsum von Cannabis in der Vergangenheit nicht ausschließlich aufgrund seiner Illegalität am Arbeitsplatz verboten war. Durch die teilweise Legalisierung von Cannabis hat sich die Situation hinsichtlich der Strafbarkeit geändert. Generell könne der Konsum, so der ehemalige Richter, nun nicht mehr strafbar sein. Dennoch ändert die Legalisierung der Droge nichts an der Tatsache, dass Cannabis die Arbeitsleistung und die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter beeinflussen kann. Wer seinen Arbeitnehmer:innen den Konsum von Rausch erzeugenden Drogen und insbesondere Cannabis am Arbeitsplatz verbieten möchten, muss dies mit einer entsprechenden betriebsinternen Regelung umsetzen[5].

 

Cannabis im Unternehmen: Die Unternehmer:in ist gleichzeitig auch Schutzperson für ihre Mitarbeitenden

Als Unternehmer:in umfasst Deine Aufgabe nicht nur die Betriebsabläufe oder die Bilanz, als Unternehmer:in bist Du für das Wohl und damit für die Gesundheit Deiner Mitarbeitenden verantwortlich[6]. Nun könnte man Argumentieren, dass Cannabis eine legale Droge ist und von erwachsenen Menschen konsumiert werden darf. Deren Entscheidung könnte man meinen. Damit wird der Sicherheitsaspekt der Mitarbeitenden aber komplett ignoriert, denn gerade für Menschen, die mit Maschinen arbeiten oder Mitarbeitende, die ihren Arbeitsalltag am Steuer verbringen, muss es Sonderregelungen geben, die den Konsum von Rausch erzeugenden Drogen untersagen, denn wie bei der legalen Droge Alkohol, kann der Konsum von Cannabis die Konzentrationsfähigkeit, die Reaktionszeit und das Koordinationsvermögen deutlich beeinträchtigen. Dies kann zu Unfällen und Fehlern am Arbeitsplatz führen. Darüber hinaus kann Cannabis Müdigkeit und Schwindel verursachen, was die Arbeitsleistung beeinträchtigen kann[7].

 

Welche Verantwortung trage ich als Unternehmer:in?

Unternehmer:innen können die Risiken des Cannabiskonsums am Arbeitsplatz minimieren, indem sie verschiedene Maßnahmen ergreifen.

Die Aufklärung der Mitarbeiter:innen über die Auswirkungen von Cannabis auf ihre Arbeitssicherheit und -leistung gehören ebenso dazu wie der Erlass von betrieblichen Regelungen, die klar und verständlich den Umgang mit Cannabis während der Arbeitszeiten regeln. Eine „Null-Drogen“-Regelung zu Arbeitsbeginn kann hier hilfreich sein[8].

Schulungen der Führungsriege, wie konsumierende Mitarbeitende anzusprechen und zu behandeln sind, helfen den Umgang mit der Drogen Cannabis im Betrieb zu etablieren und das Gespräch über den Drogenkonsum zu normalisieren. Dazu zählen auch Suchthilfeangebote, vertrauliche Gespräche und gut verständliches Infomaterial[9], denn es gilt nicht Menschen auszugrenzen, sondern gemeinsam mit Drogen konsumierenden Mitarbeitern eine Lösung zu finden. In Großkonzernen, wie z.B. Daimler oder Continental gilt ein absolutes Alkohol- und Rauschmittelverbot, wobei keine Unterscheidung zwischen Alkohol, Cannabis getroffen wird. Im Rahmen von Firmenveranstaltungen würden jeweils anlassbezogene Vereinbarungen getroffen berichten die zuständigen Stellen[10].

 

Fazit

Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland ein komplexes Thema, mit dem sich auch Unternehmer:innen auseinandersetzen müssen. Unternehmer:innen tragen die Verantwortung, für die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden. Dazu zählt auch, nicht unter dem Einfluss von Cannabis oder anderen Rausch verursachenden Drogen ihre Arbeit verrichten. Maßnahmen, die es zu ergreifen gilt, sind z. B. die Erstellung von Richtlinien, die Durchführung von Schulungen und die Bereitstellung von Möglichkeiten zur Suchtprävention und -beratung.

 

Leicht verständliches Informationsmaterial

Kiffen ist riskant – Ein Heft in Leichter Sprache: in: BZgA Shop, o. D., [online] https://shop.bzga.de/kiffen-ist-riskant-ein-heft-in-leichter-sprache-33224702/.

Schneider, Miriam/Daniel Ott/Peter Eichin/APOPO/University of Agriculture/Martin-Luther-University/Villa Schöpflin gGmbH/Zentrum für Suchtprävention: Wie wirken Cannabis und Cannabinoide im Gehirn und Körper?, 2019, [online] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Drogen_und_Sucht/Broschueren/Cannabiswirkung_im_Gehirn_Praeventionsmaterial_fuer_Jugendliche_u_Lehrer_S….pdf.

  

Quellen

Barmer: Cannabis: Wirkungen & Nebenwirkungen | BARMER, in: © BARMER 2024. Alle Rechte Vorbehalten., o. D., [online] https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/medizin/cannabis/wirkungen-nebenwirkungen-1132214.

Bundesgesetzblatt Teil I – Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften  –  Bundesgesetzblatt: in: BUNDESGESETZBLATT, 27.03.2024, [online] https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/109/VO.html?nn=55638.

Cannabis: Drogenprofil | www.emcdda.europa.eu: 08.05.2024, [online] https://www.emcdda.europa.eu/publications/drug-profiles/cannabis_de.

Kiffen ist riskant – Ein Heft in Leichter Sprache: in: BZgA Shop, o. D., [online] https://shop.bzga.de/kiffen-ist-riskant-ein-heft-in-leichter-sprache-33224702/.

Magazin, Manager: a-05cf46dc-c664-4f7c-a52e-d7e997abd8d3, in: Manager Magazin, Hamburg, Germany, 02.04.2024, [online] https://www.manager-magazin.de/unternehmen/cannabis-legalisierung-kiffen-am-arbeitsplatz-wie-dax-konzerne-damit-umgehen-a-05cf46dc-c664-4f7c-a52e-d7e997abd8d3.

Redaktion: Cannabis im Job: Was erlaubt ist und was nicht, in: Copyright © 2020 Ifb – Institut Zur Fortbildung von Betriebsräten, 30.04.2024, [online] https://www.betriebsrat.de/news/gesetz/cannabis-im-job-was-erlaubt-ist-und-was-nicht-3199193.

Salthun-Lassalle, Bénédicte: Cannabis wirkt nur in kleinen Mengen entspannend, in: Spektrum der Wissenschaft, 05.07.2017, [online] https://www.spektrum.de/news/cannabis-wirkt-nur-in-kleinen-mengen-entspannend/1479661.

Schneider, Miriam/Daniel Ott/Peter Eichin/APOPO/University of Agriculture/Martin-Luther-University/Villa Schöpflin gGmbH/Zentrum für Suchtprävention: Wie wirken Cannabis und Cannabinoide im Gehirn und Körper?, 2019, [online] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Drogen_und_Sucht/Broschueren/Cannabiswirkung_im_Gehirn_Praeventionsmaterial_fuer_Jugendliche_u_Lehrer_S….pdf.

Unfallverhütungsvorschrift – Grundsätze der Prävention: in: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, 2013, [online] https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2909 (abgerufen am 03.05.2024).

World Health Organization: WHO: No level of alcohol consumption is safe for our health, in: Weltgesundheitsorganisation, 04.01.2023, [online] https://www.who.int/europe/de/news/item/28-12-2022-no-level-of-alcohol-consumption-is-safe-for-our-health.

[1] Bundesgesetzblatt Teil I – Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften  –  Bundesgesetzblatt, 2024.

[2] World Health Organization: WHO, 2023.

[3] Salthun-Lassalle, 2017.

[4] Schneider et al., 2019.

[5] Redaktion, 2024.

[6] Unfallverhütungsvorschrift – Grundsätze der Prävention, 2013.

[7] Barmer, o. D.

[8] Magazin, 2024.

[9] Schneider et al., 2019 und vgl. Kiffen ist riskant – Ein Heft in Leichter Sprache, o. D.

[10] Magazin, 2024.

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